Wenn die Äste des Nachbarn auf das eigene Grundstück ragen, dann ist das oft störend. Wann Sie die Äste abschneiden dürfen und wann nicht, erfahren Sie hier.
Wer kein solitär stehendes Grundstück hat, der muss mit Nachbarn auskommen. Das ist bisweilen ein schwieriges Thema, denn nicht jeder Nachbar verhält sich so, wie es sich gehört. So müssen auch beim Bepflanzen des Gartens Regeln eingehalten werden. Zum Beispiel, wie nah man Pflanzen an den Zaun setzen darf. Hierbei gibt es gewisse Regelabstände, die eingehalten werden müssen. Nun kann es vorkommen, dass der Nachbar beim Pflanzen diese Abstände einhält, aber da im Laufe der Jahre die Büsche und Bäume größer werden, kann es passieren, dass diese über die Grenze auf das eigene Grundstück ragen. Was kann man in diesem Fall tun?
Lieber mit dem Nachbarn reden
Wenn diese Äste und Zweige Sie beeinträchtigen, dann dürfen Sie diese an der Grenze abschneiden. Beeinträchtigen heißt nicht, dass Sie Ihnen nicht gefallen. Dann dürfen Sie das nicht. Wenn aber dadurch Ihre eigenen Pflanzen im Wachstum behindert werden, wenn die Äste auf Ihre Terrasse hängen und Ihnen den Platz streitig machen oder wenn man vielleicht ein Klettergerüst für die Kinder aufstellen möchte und die Äste stören, dann ist das Abschneiden der Äste ohne Weiteres zulässig. Vorher sollten Sie aber vielleicht – damit Sie keinen Ärger bekommen – mit Ihrem Nachbarn reden.