Gartenzwerge aufstelllen – Ja oder Nein?

Gartenzwerge aufstellen ist nicht verboten. Was man allerdings unterlassen sollte, sind obzöne Gartenzwerge. Diese muss man auch vom Nachbarn nicht dulden.

Gartenzwerge aufstellen
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Die Geschmäcker sind auch in den Gärten verschieden. Der eine liebt Gartenzwerge, ein anderer hasst die kleinen Figuren. Muss ja auch keiner Gartenzwerge aufstellen, wenn er nicht möchte. Wie aber sieht es aus, wenn der Nachbar diese Zwerge in seinen Garten setzt und man sich dadurch gestört fühlt?

Kann man da etwas dagegen tun? Gerichte sagen: Nein! Der Nachbar kann in seinem Garten so viele Zwerge aufstellen, wie er möchte. Auch muss er sich nicht an irgendwelche Grenzen halten. Zwerge dürfen direkt neben dem Zaun aufgestellt werden, sofern sie auf dem eigenen Grundstück bleiben.

Obszöne Gartenzwerge

Allerdings tauchen in der Vergangenheit immer öfter Zwerge auf, die gegen die guten Sitten verstoßen und obszöne Gesten machen. Diese muss man nicht so ohne Weiteres dulden. Wenn zum Beispiel Zwerge aufgestellt werden, die die Hose runterlassen oder den Stinkefinger zeigen, kann der Nachbar verlangen, dass diese entfernt werden oder zumindest aus seinem Blickfeld verschwinden. Am besten solche Zwerge gar nicht aufstellen, so fühlt sich niemand provoziert.

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